Gesamtübersicht Prozesshilfsmittel
Unser Sortiment an Prozesshilfsmittel für die Hersteller von Reifen umfasst u.a. Reifeninnensprühlösungen und Reifenaußensprühlösungen.
Unternehmenswerte und Nachhaltigkeitsrichtlinien
Mai 2024
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter von Unternehmen der BARBE Unternehmensgruppe, einschließlich für Mitarbeiter von:
Die Barbe Unternehmensgruppe (im Folgenden BARBE) entwickelt, produziert und vertreibt hochwertige Prozesshilfsmittel für unterschiedliche Industrien. Darüber hinaus werden den Kunden Maschinen für den optimalen Einsatz der Produkte und eine vollumfassende Beratung angeboten. Mit passgenauen Lösungen und exzellentem Service sind wir weltweit ein verlässlicher Partner unserer Kunden.
BARBE erkennt die Verantwortung gegenüber angestellten Personen innerhalb des eigenen Unternehmens, gegenüber Kunden und Lieferanten sowie gegenüber der Umwelt und Gesellschaft an. Das Handeln orientiert sich insbesondere an den Werten der Integrität, Fairness und des Respekts, hält die nationalen und supranationalen Rechtsvorschriften sowie die geltenden internationalen Konventionen ein und beachtet die Gesetze der Länder, in denen wir tätig sind. Wenn lokale Gesetze und Vorschriften weniger restriktiv sind, richtet sich unser Handeln nach den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex.
BARBE unterstützt daher Initiativen und Prinzipien wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Prinzipien der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) der Vereinten Nationen, den Global Compact der Vereinten Nationen, die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, DIN ISO 9001 und DIN ISO 14001 und verpflichtet sich, diese in seinen Unternehmensgrundsätzen und -verfahren zu verankern.
BARBE ist dem UN Global Compact beigetreten und unterstützt voll und ganz die zehn Prinzipien des UN Global Compact. Alle angestellten Personen sind dazu aufgefordert, aktiv an der Verwirklichung dieser zehn Prinzipien mitzuarbeiten.
Dieser Verhaltenskodex für angestellte Personen definiert BARBEs Anforderungen im Hinblick auf allgemeine Geschäftsgrundsätze und fairen Wettbewerb, Arbeits- und Sozialstandards, Umweltschutz und Produktsicherheit, deren Einhaltung BARBE von allen angestellten Personen fordert.
Der Verhaltenskodex gilt für alle angestellten Personen von BARBE. Die weltweite Präsenz von BARBE in unterschiedlichen Ländern und Regionen kann es erfordern, Verhaltensnormen in nachgeordneten Leitlinien und detaillierten Betriebsanweisungen zu regeln.
Von allen angestellten Personen wird erwartet, dass sie diesen Verhaltenskodex sorgfältig lesen, bestätigen und im Rahmen dieser Regeln handeln.
BARBE behält sich das Recht vor, den Verhaltenskodex bei Bedarf zu aktualisieren und verlangt von seinen angestellten Personen die Kenntnisnahme und erwartet entsprechend konformes Verhalten.
BARBE duldet keine Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex.
Die vorliegende deutschsprachige Fassung dieses Verhaltenskodex ist die ursprüngliche Fassung und wurde nicht übersetzt. Dieses Dokument wird in der deutschen Originalfassung und in anderen Sprachen auf der Website von BARBE veröffentlicht.
Im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit beliefert BARBE weltweit Kunden in vielen Ländern und Regionen in welchen unterschiedliche Rechtssysteme gelten. Die Einhaltung aller nationalen und internationalen Gesetze, welche auf Geschäfte des Unternehmens Anwendung finden, ist sowohl für BARBE als auch alle angestellten Personen eine Verpflichtung. Jede Art von Gesetzesverstoß kann neben einer potenziell strafrechtlichen Verfolgung durch den Gesetzgeber, unmittelbare arbeitsrechtliche Maßnahmen des Unternehmens zur Folge haben.
Die aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze sind allen angestellten Personen über die allgemeinen Informationsbretter in ihrer aktuellen Version zugänglich.
Die Einhaltung gesetzlich festgelegter Mindestlöhne ist eine Verpflichtung für BARBE.
Kinderarbeit sowie Zwangs- und Pflichtarbeit werden in jeder Form sowohl im Unternehmen als auch bei Geschäftspartnern des Unternehmens abgelehnt und in keiner Weise unterstützt oder akzeptiert (auch nicht stillschweigend).
BARBE setzt sich für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld auf jeder Ebene ein. Alle Personalentscheidungen sind objektiv und leistungsbezogen ohne Einschränkungen aufgrund persönlicher Merkmale von angestellten Personen oder Bewerbern zu treffen.
Alle angestellten Personen sollen stets mit Respekt behandelt werden.
Gesetzliche Vorgaben (z.B. Antidiskriminierungsgesetz) sind ohne Einschränkungen einzuhalten und durch die jeweiligen Vorgesetzten in ihrem Fachgebiet umzusetzen.
Sexuelle Belästigung ist im Wesentlichen gekennzeichnet durch ein unerwünschtes, sexuell motiviertes Verhalten. Hierzu gehören sexuelle körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das unerwünschte Zeigen oder sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen.
Sexuelle Belästigung, gleich welcher Form, steht nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Unternehmenskultur und wird seitens BARBE keinesfalls toleriert. Betroffene angestellte Personen können sich jederzeit direkt an die Geschäftsführung des Unternehmens wenden.
BARBE erkennt innerhalb des eigenen Unternehmens und in der Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt, dem Klima und der biologischen Vielfalt an. Der Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität ist daher Bestandteil der Unternehmenspolitik. Dafür wollen wir die Umweltauswirkungen in der Herstellung unserer Produkte und im Geschäftsbetrieb fortlaufend reduzieren.
Alle angestellten Personen sind dazu aufgefordert, an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen aktiv Umweltschutz umzusetzen und werden nach Bedarf entsprechend geschult. Details sind der BARBE Umweltpolitik und den nachgeordneten Leitlinien und Betriebsanweisungen zu entnehmen.
BARBE trifft Beschaffungsentscheidungen nach Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Details sind der BARBE Einkaufspolitik und den nachgeordneten Leitlinien und Betriebsanweisungen zu entnehmen.
BARBE erwartet von seinen Geschäftspartnern über die gesamte Wertschöpfungskette die Übernahme von Mitverantwortung für eine nachhaltigere Produktion, die Einhaltung von Menschenrechten und sicheren und fairen Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung von Umweltstandards. Details sind dem Verhaltenskodex für Lieferanten zu entnehmen, der von allen angestellten Personen bei der Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern bzw. in der Zusammenarbeit mit ihnen anzuwenden und umzusetzen ist.
BARBE setzt sich konsequent für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Hierzu gehört u.a. die Vermeidung jeder Art von Absprachen, Abstimmungen und sonstiger Handlungen mit konkurrierenden Unternehmen, welche unter die Bestimmungen des anzuwendenden Wettbewerbs- und Kartellrechts fallen. BARBE ist der überzeugten Auffassung, dass nur durch hohe Qualität der Produkte und Serviceleistungen sowie eine konsequente Kundenorientierung in allen Bereichen des Unternehmens langfristig Erfolge auf den Märkten zu erzielen sind. Wettbewerbsabsprachen behindern hierbei die qualitätsorientierte Optimierung am Kundennutzen und sind unter allen Umständen zu vermeiden.
BARBE bekennt sich ausdrücklich dazu, dass Abschlüsse von Liefer- und Leistungsgeschäften nicht durch strafbare Handlungen eines oder mehrerer angestellter Personen oder einer anderen in ihrem Auftrag handelnden Person herbeigeführt werden dürfen. Alle angestellten Personen des Unternehmens sind an Gesetz und Recht gebunden. Sie müssen fair, uneigennützig und transparent handeln.
Die Leitlinien zur Korruptionsprävention lauten:
Im Rahmen der Korruptionsprävention herrscht ein grundsätzliches Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Geschäftspartner. Ausgenommen hiervon sind industrieübliche Einladungen zu Geschäftsessen bzw. Fachmessen sowie Werbeartikel und kleinere Sachzuwendungen in angemessenem Wert anlässlich gesellschaftlich anerkannter Festtage. Die akzeptierten Werte sind in den jeweiligen Regionen durch unternehmensindividuelle Betriebsanweisungen genau geregelt.
Sollte ein Geschäftspartner von BARBE mittelbar oder unmittelbar einer angestellten Person einen finanziellen oder nicht finanziellen Vorteil, eine Belohnung, ein Geschenk oder einen sonstigen geldwerten Vorteil anbieten oder zukommen lassen, so ist dies unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.
Des Weiteren ist es den angestellten Personen nicht gestattet, Nebentätigkeiten (auch unentgeltlicher Art) bei Geschäftspartnern auszuführen, zu denen das Unternehmen geschäftliche Beziehungen unterhält. Davon ausgenommen sind Unternehmen innerhalb der BARBE-Unternehmensgruppe.
Es ist den angestellten Personen von BARBE ausdrücklich untersagt, Geschäfte mit Personen oder Unternehmen zu tätigen, welche an kriminellen oder illegalen Aktivitäten in Bezug auf geltende Geldwäschegesetze und -vorschriften beteiligt sind. Unter Geldwäsche ist hierbei das Einbringen finanzieller Mittel aus kriminellen oder illegalen Aktivitäten in den legalen Finanzkreislauf zu verstehen. Verdächtiges Zahlungsverhalten oder ungewöhnliche Finanztransaktionen von Geschäftspartnern sind unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.
BARBE verpflichtet sich, alle anwendbaren Außenhandelsvorschriften, Zollgesetze, Embargos und ähnliche Restriktionen im länderübergreifenden Geschäftsverkehr einzuhalten. Die Unterstützung und Verbreitung von Terrorismus und Terrorismusaktivitäten müssen effektiv unterbunden werden. Details sind den nachgeordneten Leitlinien und Betriebsanweisungen zu entnehmen.
Angestellten Personen, denen vertrauliche Informationen über das Unternehmen, Lieferanten, Kunden oder sonstige Geschäftspartner zugänglich gemacht wurden, sind an die Einhaltung interner, mit dem Geschäftspartner vertraglich fixierter sowie gesetzliche Geheimhaltungspflichten zur Wahrung der Interessen des Unternehmens gebunden. Alle angestellten Personen werden dazu ermutigt, ihre Vorgesetzten und/oder die Geschäftsführung unverzüglich über eine unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen zu informieren.
Alle angestellten Personen beachten den geltenden datenschutzrechtlichen Ordnungsrahmen sowie gegebenenfalls die ergänzenden datenschutzrechtlichen Vorgaben von BARBE.
Personenbezogene Daten von angestellten Personen, Geschäftspartnern und sonstigen Personen dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Die Verwendung der Daten muss für die Betroffenen (die Person, auf die sich die Daten beziehen) transparent sein; die Rechte auf Auskunft und Berichtigung sowie gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind jederzeit zu wahren.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit obliegt alleinig der Geschäftsführung.
Ausgenommen davon ist die Kommunikation mit Behörden im Rahmen des spezifizierten Aufgabenbereichs der angestellten Personen.